11-07-2011, 21:14
Einfach beim Amt nachfragen. Ob sie Antwort geben können, sollen, dürfen oder wie auch immer, werden sie schon mitteilen.
Ansonsten die Ex auffordern, ihre "Ansprüche" schriftlich geltend zu machen und ausführlich zu begründen. Vielleicht fällt das Gesuchte dabei ab.
Ansonsten die Ex auffordern, ihre "Ansprüche" schriftlich geltend zu machen und ausführlich zu begründen. Vielleicht fällt das Gesuchte dabei ab.