11-07-2011, 21:24
Ich würde es wirklich über eine Klage versuchen und sie mit Zwangsgeldandrohung zur Auskunft (incl. Nachweis) über diesen Sachverhalt verpflichten. Sie kann sich auch nicht auf Entreicherung berufen. Manche Richter reagieren allergisch auf derart offentlichtlichen Exenbetrug und ziehen Konsequenzen.