12-07-2011, 15:03
Mein Lieblingsrichter bürdet gern den Parteien - d. h. mir - auf, erst einmal selbst zu recherchieren. Bei den Kindschaftssachen gilt soweit mir bekannt, der Untersuchungsgrundsatz, d. h. der Richter muss selbst für Aufklärung sorgen. Dem entkommt er nur durch solche Aufforderungen, egal wie unsimmig sie sind. Ich liebe es, ihm die entsprechende Negativauskunft umgehend in der Verhandlung vorzulegen, wenn er seine Platte abspielt.