12-07-2011, 19:45
ich habe dazu noch ein problem.
also: die anwältin meiner ex hatte mich im mai letzten jahres schriftlich aufgerfordert mehr unterhalt zu zahlen bzw. meine einkommensverhältnisse offenzulegen.
ich hatte mich damals mit meiner ex verständigt, dies erstmal nicht weiterzuverfolgen.
am scheidungstermin hat mich die anwältin wieder auf das thema angesprochen und mir diesen zweiten brief geschrieben.
in diesem brief hat sie mir, da ich im verzug bin, die kosten ihrer inanspruchnahme in rechnung gestellt (186 euro).
ich bitte euch um eure kompetente einschätzung: gibt es wirklich eine rechtliche grundlage, die mich zwingt das zu bezahlen (sie droht bei nichtzahlung mit mahnbescheid).
danke für eure hilfe
also: die anwältin meiner ex hatte mich im mai letzten jahres schriftlich aufgerfordert mehr unterhalt zu zahlen bzw. meine einkommensverhältnisse offenzulegen.
ich hatte mich damals mit meiner ex verständigt, dies erstmal nicht weiterzuverfolgen.
am scheidungstermin hat mich die anwältin wieder auf das thema angesprochen und mir diesen zweiten brief geschrieben.
in diesem brief hat sie mir, da ich im verzug bin, die kosten ihrer inanspruchnahme in rechnung gestellt (186 euro).
ich bitte euch um eure kompetente einschätzung: gibt es wirklich eine rechtliche grundlage, die mich zwingt das zu bezahlen (sie droht bei nichtzahlung mit mahnbescheid).
danke für eure hilfe