14-07-2011, 10:27
OLG Hamm vom 03.03.2011
Fazit: Direkt zum Gericht wegen Umgang, ohne das Jugendamt eingeschaltet zu haben ist nicht mutwillig.
Jetzt war ich gestern bei einer ISUV-Veranstaltung, wo ein Kontaktrechtsanwalt gesagt hat, dass ist ja schön, dass es im OLG-Bezirk Hamm so gesehen wird. In unserem OLG-Bezirk kommt man damit nicht durch.
Kann jemand hierzu etwas sagen?
Gruß,
Niegel
Fazit: Direkt zum Gericht wegen Umgang, ohne das Jugendamt eingeschaltet zu haben ist nicht mutwillig.
Jetzt war ich gestern bei einer ISUV-Veranstaltung, wo ein Kontaktrechtsanwalt gesagt hat, dass ist ja schön, dass es im OLG-Bezirk Hamm so gesehen wird. In unserem OLG-Bezirk kommt man damit nicht durch.
Kann jemand hierzu etwas sagen?
Gruß,
Niegel