14-07-2011, 14:35
Der Ausschluss der Kinder aus der Familienversicherung werde über die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen der Kinder hinreichend ausgeglichen, bekräftigte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss.
Erstaunlich wie wenig Ahnung Robenständer haben.
Denn die Absetzbarkeit ist nach oben gedeckelt.
Seit 2010 führt das dazu, daß man durch die Änderung im Steuergesetz gar nicht mehr alles absetzen kann.
Das wurde den Steuerzahlern als "verbesserte Absetzbarkeit der Renten und Sozialbeiträge" verkauft, ohne die Deckelung anzuheben.
Bei mir führt das z.B. dazu, daß meine LV, die ich bis dato immer dazu packte, sich nicht mehr steuersenkend auswirkt.
Fledermäuse haben dafür halt Steuerberater, die das für sie erledigen.
So was weltfremdes läßt man dann auch noch Recht sprechen.
TzTzTz................
Erstaunlich wie wenig Ahnung Robenständer haben.
Denn die Absetzbarkeit ist nach oben gedeckelt.
Seit 2010 führt das dazu, daß man durch die Änderung im Steuergesetz gar nicht mehr alles absetzen kann.
Das wurde den Steuerzahlern als "verbesserte Absetzbarkeit der Renten und Sozialbeiträge" verkauft, ohne die Deckelung anzuheben.
Bei mir führt das z.B. dazu, daß meine LV, die ich bis dato immer dazu packte, sich nicht mehr steuersenkend auswirkt.
Fledermäuse haben dafür halt Steuerberater, die das für sie erledigen.
So was weltfremdes läßt man dann auch noch Recht sprechen.
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neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !