14-07-2011, 18:22
ja ja, *lächel*
Die Frechheit besteht ja auch in der Unterstellung, ich hätte seit Jahren meine Berufstätigkeit so gestaltet, dass ich nur Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze erzielen würde.
Das ist ja eine glatte "Üble Nachrede", § 186 StGB; kompliziert nur deshalb, weil möglicherweise durch 193 StGB gerechtfertigt (was ich aber nicht annehme) und weswegen ich schon einen Strafantrag vorbereite.
Wenn sie unbedingt Arbeit haben wollen ....
Meinetwegen.
Lustig finde ich ja auch den Hinweis auf mein Engagement im Väterwiderstand. Endlich mal jemand, der das anerkennend hervor hebt
Die Frechheit besteht ja auch in der Unterstellung, ich hätte seit Jahren meine Berufstätigkeit so gestaltet, dass ich nur Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze erzielen würde.
Das ist ja eine glatte "Üble Nachrede", § 186 StGB; kompliziert nur deshalb, weil möglicherweise durch 193 StGB gerechtfertigt (was ich aber nicht annehme) und weswegen ich schon einen Strafantrag vorbereite.
Wenn sie unbedingt Arbeit haben wollen ....
Meinetwegen.
Lustig finde ich ja auch den Hinweis auf mein Engagement im Väterwiderstand. Endlich mal jemand, der das anerkennend hervor hebt