15-07-2011, 07:34
Hallo,
kann mir jemand sagen, wo ich formaljuristische Begründungen zur Düsseldorfer Tabelle finde?
Insbesondere interessiert mich, wie begründet wird, dass der KU in Zusammenhang gebracht wird mit dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Vor dem Hintergrund des entsprechenden § 1610 (1) BGB.
kann mir jemand sagen, wo ich formaljuristische Begründungen zur Düsseldorfer Tabelle finde?
Insbesondere interessiert mich, wie begründet wird, dass der KU in Zusammenhang gebracht wird mit dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Vor dem Hintergrund des entsprechenden § 1610 (1) BGB.