15-07-2011, 17:18
(15-07-2011, 16:43)Ibykus schrieb:Muß natürlich 'demgemäß', 'nach Möglichkeiten des SGB' heißen, nicht 'danach' im zeitlichen Sinne. Juristen sind ja immer sehr genau...(15-07-2011, 15:59)Profiler schrieb: Iby,wenn sich dabei mal nicht die Verleimung löst und das herumflatternde Blattwerk den Gerichtssaal vernebelt....
man wird Dir uU das SGB um die Ohren hauen. Danach könntest Du problemlos leisten,... wenn beantragt.
Wenn man sich zu den damaligen Flops, die ja
1. eine Nachbesserung der Anklage und
2. einen zweiten Verhandlungstermin
erforderlich machten, nun auch noch diesen Lufttorpedo leistet, würde ich vermutlich den Antrag stellen, der StA noch zwei Silvester Jura als Nachhilfe zu gewähren.