15-07-2011, 22:28
Die Mutter hat bei Hausfrauentätigkeit Anspruch auf Taschengeld, welches im Einzelfall vollständig für den Unterhalt verwendet werden muß..waren das 13 oder 7 % des Haushaltseinkommens?
So habe ich mir das einmal zusammengesucht..vielleicht ist da noch was zu machen - im übrigen kann der AZUBI auch von 200 Euro einen Teil seines Unterhaltes selbst bezahlen, also du abziehen..wenn auch nur 70 Euro.
So habe ich mir das einmal zusammengesucht..vielleicht ist da noch was zu machen - im übrigen kann der AZUBI auch von 200 Euro einen Teil seines Unterhaltes selbst bezahlen, also du abziehen..wenn auch nur 70 Euro.