17-07-2011, 11:33
(17-07-2011, 10:33)Nappo schrieb: Jetzt weiß ich gar nicht, ob ich das Umgangsrecht NACH den Sommerferien juristisch durchsetzen soll. Tue ich es nicht und es wendet sich irgendwas, wird das JA wahrscheinlich begleiteten Umgang festsetzen. Wer weiß ?
Das Jugendamt kann gar nichts festsetzen. So etwas ist Richtersache und in deinem Fall würde er das ganz sicher nicht tun. Du schreibst viel über die Ex, machst Sprünge und bringst Sachen die man nur in einem nicht gesagten Kontext verstehen kann. Bring mal Struktur, Klarheit und Ziele in die Sache und beschreibe den genauen Status bezüglich Umgang. Wurde die gerichtliche Umgangsregelung vorher eingehalten? Offenbar gab es Kommunikation mit der Mutter? Wie ist das jetzt? Wie weit wohnt ihr entfernt? Gibt es telefonische oder andere Kontakte zu den Kindern?
So wie ich dich verstehe, gab es eine feste Regelung, die Mutter hat die eingehalten und in diesen Sommerferien hat sie entgegen der Regelung den Umgang verschieben wollen, um mit den Kindern in Urlaub zu fahren. Daraufhin hast du ganz abgesagt.
Für die Sommerferien ist damit alles gelaufen. Jetzt fragst du dich, ob du es ab jetzt einfach sein lassen sollst, Umgang anzustreben und die Kinder abzuholen. Die Antwort zu finden kann ich dir nicht abnehmen, aber wenn du dich für Kontakt zu den Kindern entscheidest, musst du anders als jetzt vorgehen. Stelle jegliche Verhandlungen, Gedanken über die Ex ein, konzentriere dich nur auf die Umsetzung der Umgangsregelung, gehe dafür mit grosser Konsequenz und ohne Kompromisse den Weg über Fristen, Gericht, Ordnungsgeldanträge. Du spricht immer noch viel zu viel über die Ex. Sie hat Umgang zu gewähren, alles andere ist Nebensache, ihre Wohnsituation, ihr Ehemann, alles Private. Was fichts dich an, wenn ihre Wohnung zu klein ist?
Bei der Entscheidung aufzugeben spielt dein persönlicher Zustand die grösste Rolle. Zermürbende und gesundheitsgefährdende Wirkungen eines Dauerkrieges hält keiner aus. Da bleibt nur bremsen, abstellen und aussteigen.