(17-07-2011, 19:57)p schrieb: Dass diese Materie durch das SGB weder eindeutig noch abschliessend gelöst ist, haben wir schon oft diskutiert. Du selbst hat Beiträge dazu verfasst. Zur Erinnerung:Pardon. Was soll dMn nicht eindeutig sein?
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4051
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3736
Was du vorschlägst kann übrigens auch voll nach hinten losgehen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=960
Man kann Tips zur Nutzung der SGB durchaus geben, sollte aber auf die Risiken und Fussangeln hinweisen. Bevor ich nicht wenigstens Einen getroffen habe, der das erfolgreich und auf zumutbare Weise durchgezogen hat, halte ich mich jedoch damit zurück.
Und wo siehst Du einen Gegensatz meiner Hinweise jetzt zu denen von damals? Was habe ich angeblich vorgeschlagen, was nach hinten losgehen Könnte?
Ich weiß, was ich schrieb. Sehe keinen Grund, irgendetwas an meinen Hinweisen zu korrigieren. Im Gegenteil. Das SGB II wurde erst im April erwartungsgemäß neu gefaßt, gefestigte Rechtsprechung übernommen, Freibeträge sogar angehoben.