18-07-2011, 10:33
das man Dir das Protokoll vorliest, darfst Du auch nicht erwarten.
Was im Protokoll steht, bestimmt letztlich sowieso das Gericht.
Ich hatte in einem Unterhaltstermin einmal eine junge Richterin, die mich gleich zu Beginn der Verhandlung in einem Ton belehrte, der mich an meinen Hptm. aus der Militärzeit erinnerte, dass ich sie nicht zu unterbrechen habe, weil ...
Ich habe ihr in gleich lautem Ton erklärt, dass sie so mit ihren Kindern in ihrer Küche reden könne, hier erwarte ich mir ggü die mir zustehende Höflichkeit. Da war natürlich schon alles gelaufen ...
Sie protokollierte im weiteren Verlauf der Verhandlung dann so, wie sie es für die Begründung ihrer späteren Entscheidung am besten gebrauchen konnte. Deswegen hatte ich in einem weiteren Wortgemetzel darauf bestanden, dass sie so protokolliert, wie ich es gesagt habe: Wort für Wort mit Komma und Punkt. Das hat den "Laden" natürlich aufgehalten - aber immerhin hat sie das von ihr Protokollierte immer vorgelesen und spitz gefragt, ob's so recht sei ...
Sie war unerfahren und wusste nicht, dass ich gar keinen Anspruch auf das alles hatte.
Ein anderer -übrigens sehr kompetenter und angenehmer Richter- hatte sich geweigert zu protokollieren, was ich für entscheidungserheblich hielt.
Ich musste erst einen Befangenheitsantrag stellen (was das ganze Verfahren natürlich sehr verzögert hat) um in diesem Befangenheitsantrag das als Begründung anzuführen, was der Richter nicht im Protokoll stehen haben wollte.
Warum ich das schreibe?
Man kann sich so oder so mit dem Gericht streiten!
Ich würde an @Nappos Stelle einen neuen, ordentlichen Antrag bei Gericht stellen, das Umgangsrecht neu zu ordnen. Der alte Beschluss ist ja aus Anfang 2009 und muss sowieso dem Alter des Kindes entsprechend angepasst werden.
Ferienregelung - Feiertagsregelung - Ausfallregelung - Genurtstagsregelung pp. .....
Dann hat Nappo auch gleich seinen Hinweis nach 89 II und kann gg die KM vorgehen, wenn sie wieder einmal meint, den Umgang unbeachtet der gerichtlichen Regelung nach ihrem Gusto gestalten zu müssen.
Ich denke, das wäre auch der direkte Weg und die schnellste Lösung, was nicht unbedingt bedeutet, dass man zwztl. (rein vorsorglich) den fehlenden Passus in die alte Umgangsregelung aufzunehmen beantragen könnte.
Das muss dann aber -wie schon angedeutet- relativ gut begründet werden.
Denn wenn Du es mit einem/r Richter/in zu schaffen hast, die Dich nicht mag, musst Du vor deutschen Familiengerichten befürchten, dass der Antrag erst einmal kostenpflichtig abgelehnt wird, "weil ihm das Rechtschutzbedürfnis fehlt, da der Antragsteller ja bereits ein neues Umgangsrechtsverfahren anhängig gemacht hat". Sowas läßt sich selbstverständlich beim OLG wieder aus der Welt schaffen. Aber das kostet Zeit und Nerven, worauf man sich -das sei fairerweise betont- in diesen Familienstreitsachen überhaupt einstellen muss!!!
Am Besten man weist schon in dem Antrag darauf hin, indem man formuliert: "... das zu beantragen ist trotz anhängendem (nachträgliche Korrektur: meine damit "anhängigem/ rechtshängigem) Umgangsrechtantrag auch weder willkürlich oder sonstwie rechtsmißbräuchlich. Denn ..."
Oder -noch besser- man verbindet alles in einem Antrag.
Dann sollte es eigentlich nicht schief gehen können.
Ibykus
Viele lassen sich anfangs von der mütterlichen Helferindustrie trotz anwaltlicher Vertretung gut- oder blauäugig überrollen:
Spitz - pass auf!
Was im Protokoll steht, bestimmt letztlich sowieso das Gericht.
Ich hatte in einem Unterhaltstermin einmal eine junge Richterin, die mich gleich zu Beginn der Verhandlung in einem Ton belehrte, der mich an meinen Hptm. aus der Militärzeit erinnerte, dass ich sie nicht zu unterbrechen habe, weil ...
Ich habe ihr in gleich lautem Ton erklärt, dass sie so mit ihren Kindern in ihrer Küche reden könne, hier erwarte ich mir ggü die mir zustehende Höflichkeit. Da war natürlich schon alles gelaufen ...
Sie protokollierte im weiteren Verlauf der Verhandlung dann so, wie sie es für die Begründung ihrer späteren Entscheidung am besten gebrauchen konnte. Deswegen hatte ich in einem weiteren Wortgemetzel darauf bestanden, dass sie so protokolliert, wie ich es gesagt habe: Wort für Wort mit Komma und Punkt. Das hat den "Laden" natürlich aufgehalten - aber immerhin hat sie das von ihr Protokollierte immer vorgelesen und spitz gefragt, ob's so recht sei ...
Sie war unerfahren und wusste nicht, dass ich gar keinen Anspruch auf das alles hatte.
Ein anderer -übrigens sehr kompetenter und angenehmer Richter- hatte sich geweigert zu protokollieren, was ich für entscheidungserheblich hielt.
Ich musste erst einen Befangenheitsantrag stellen (was das ganze Verfahren natürlich sehr verzögert hat) um in diesem Befangenheitsantrag das als Begründung anzuführen, was der Richter nicht im Protokoll stehen haben wollte.
Warum ich das schreibe?
Man kann sich so oder so mit dem Gericht streiten!
Ich würde an @Nappos Stelle einen neuen, ordentlichen Antrag bei Gericht stellen, das Umgangsrecht neu zu ordnen. Der alte Beschluss ist ja aus Anfang 2009 und muss sowieso dem Alter des Kindes entsprechend angepasst werden.
Ferienregelung - Feiertagsregelung - Ausfallregelung - Genurtstagsregelung pp. .....
Dann hat Nappo auch gleich seinen Hinweis nach 89 II und kann gg die KM vorgehen, wenn sie wieder einmal meint, den Umgang unbeachtet der gerichtlichen Regelung nach ihrem Gusto gestalten zu müssen.
Ich denke, das wäre auch der direkte Weg und die schnellste Lösung, was nicht unbedingt bedeutet, dass man zwztl. (rein vorsorglich) den fehlenden Passus in die alte Umgangsregelung aufzunehmen beantragen könnte.
Das muss dann aber -wie schon angedeutet- relativ gut begründet werden.
Denn wenn Du es mit einem/r Richter/in zu schaffen hast, die Dich nicht mag, musst Du vor deutschen Familiengerichten befürchten, dass der Antrag erst einmal kostenpflichtig abgelehnt wird, "weil ihm das Rechtschutzbedürfnis fehlt, da der Antragsteller ja bereits ein neues Umgangsrechtsverfahren anhängig gemacht hat". Sowas läßt sich selbstverständlich beim OLG wieder aus der Welt schaffen. Aber das kostet Zeit und Nerven, worauf man sich -das sei fairerweise betont- in diesen Familienstreitsachen überhaupt einstellen muss!!!
Am Besten man weist schon in dem Antrag darauf hin, indem man formuliert: "... das zu beantragen ist trotz anhängendem (nachträgliche Korrektur: meine damit "anhängigem/ rechtshängigem) Umgangsrechtantrag auch weder willkürlich oder sonstwie rechtsmißbräuchlich. Denn ..."
Oder -noch besser- man verbindet alles in einem Antrag.
Dann sollte es eigentlich nicht schief gehen können.
Ibykus
(18-07-2011, 09:19)p schrieb: Ich habe mir immer vorgestellt, der Richter wäre ein dummes, zorniges Kind. Dem muss man mit grosser Geduld immer wieder erklären, was man will und was nicht geht.Das sollte man hervorheben als Headline für einen neuen Thread!
Viele lassen sich anfangs von der mütterlichen Helferindustrie trotz anwaltlicher Vertretung gut- oder blauäugig überrollen:
Spitz - pass auf!