18-07-2011, 13:56
Die Protokolldiskussion bringt für die Vergangenheit nichts mehr, hilft dir aber in Zukunft. Mir wurde in allen Verfahren das Protokoll vom Richter vorgelesen. Ich dachte, das wäre gemäss § 162 ZPO generell Vorschrift. Der Richter hat sich peinlich genau an den tatsächlichen Inhalt der Verhandlung gehalten, wenn er schon sonst nichts zustande gebracht hat.
"Das Protokoll ist insoweit, als es Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 9 oder zu Protokoll erklärte Anträge enthält, den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. Ist der Inhalt des Protokolls nur vorläufig aufgezeichnet worden, so genügt es, wenn die Aufzeichnungen vorgelesen oder abgespielt werden. In dem Protokoll ist zu vermerken, dass dies geschehen und die Genehmigung erteilt ist oder welche Einwendungen erhoben worden sind."
Der Punkt mit den Einwendungen ist auch wichtig.
"Das Protokoll ist insoweit, als es Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 9 oder zu Protokoll erklärte Anträge enthält, den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. Ist der Inhalt des Protokolls nur vorläufig aufgezeichnet worden, so genügt es, wenn die Aufzeichnungen vorgelesen oder abgespielt werden. In dem Protokoll ist zu vermerken, dass dies geschehen und die Genehmigung erteilt ist oder welche Einwendungen erhoben worden sind."
Der Punkt mit den Einwendungen ist auch wichtig.