18-07-2011, 23:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-07-2011, 23:39 von Camper1955.)
(18-07-2011, 20:32)sorglos schrieb: Sorry, sollte nicht unwirsch sein.
Diese Position der BA aus dem Anwendungserlass in Folge des BVerfG-Urteils vom 9.2.2010 ist veraltet:
Vielelicht einfach mal das Urteil selbst ganz lesen...
Also ich sehe das BVerfG immer noch über dem BSG.
Demnach dürfte die Entscheidung des BSG keinen Bestand haben, wenn das Jobcenter diese Entscheidung vor dem BVerfG angreift.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.