19-07-2011, 09:04
(18-07-2011, 23:57)ep2007 schrieb: Das würde ich mir je nach Fall ganz genau überlegen, ob man da wirklich die totale Keule rausholen sollte.
Die totale Keule wäre Gefängnis und Sorgerechtsentzug. Das zu veranlassen steht dem Vater aber gar nicht zur Verfügung. Das Ordnungsgeld bleibt mit einer Höhe von ca. 35% einer einzigen monatlichen Unterhaltszahlung des Vaters in sehr bescheidenem Rahmen. 100 EUR bei rund 4000 EUR steuerfreien Euro pro Jahr bleibt ein sanfter Ordnungsruf. Wenn sie nur einmal rechts überholt, kostet sie das ebenfalls 100 EUR.