19-07-2011, 19:09
(18-07-2011, 23:38)Camper1955 schrieb: Also ich sehe das BVerfG immer noch über dem BSG.Du hinterläßt mich etwas ratlos - vorsichtig ausgedrückt -.
Demnach dürfte die Entscheidung des BSG keinen Bestand haben, wenn das Jobcenter diese Entscheidung vor dem BVerfG angreift.
Ein Jobcenter wird dieses Urteil wohl nicht mehr angreifen, da ein Urteil vom 9.11.2010 wohl inzwischen rechtskräftig sein dürfte, nach allem was ich weiß.
Aber natürlich könnte der Gesetzgeber wieder die Gesetzeslage ändern, die diese höchstrichterliche Urteil nur interpretiert. Das ist jedoch derzeit nicht anzunehmen, da der Gesetzgeber die betreffende Norm des §11 SGB II gerade im März erneut bekräftigt hat.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #