20-07-2011, 19:28
(15-07-2011, 22:28)Telepapi schrieb: Die Mutter hat bei Hausfrauentätigkeit Anspruch auf Taschengeld, welches im Einzelfall vollständig für den Unterhalt verwendet werden muß..waren das 13 oder 7 % des Haushaltseinkommens?
Kommt aber nur bei privilegiert volljährigen Kindern in Betracht. Die Mutter unterliegt hier nämlich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit.