21-07-2011, 06:24
@Ibykus:
Zitat aus Hammer, Stephan "Elternvereinbarungen im Sorge- und Umgangsrecht", 2004, S.95, Zeile 5 "Zwar stellen Umgangsvereinbarungen nach richtiger Ansicht keinen echten "Vertrag" iSd. Rechtsgeschäftslehre dar, es handelt sich dabei aber doch um eine bindende Einigung" S. 96, Zeile 1 "Elternvereinbarungen würde zwar keinen "echten" Vergleich iSd. § 779 darstellen, weil die Eltern weder über die elterliche Sorge noch über das Umgangsrecht "verfügen" können. Dennoch richte sich die Ausgestaltung des Umgangs in erster Linie nach dem Willen der Eltern, dem auch der Richter in Amtsverfahren regelmäßig folge."
Zitat aus Hammer, Stephan "Elternvereinbarungen im Sorge- und Umgangsrecht", 2004, S.95, Zeile 5 "Zwar stellen Umgangsvereinbarungen nach richtiger Ansicht keinen echten "Vertrag" iSd. Rechtsgeschäftslehre dar, es handelt sich dabei aber doch um eine bindende Einigung" S. 96, Zeile 1 "Elternvereinbarungen würde zwar keinen "echten" Vergleich iSd. § 779 darstellen, weil die Eltern weder über die elterliche Sorge noch über das Umgangsrecht "verfügen" können. Dennoch richte sich die Ausgestaltung des Umgangs in erster Linie nach dem Willen der Eltern, dem auch der Richter in Amtsverfahren regelmäßig folge."