22-07-2011, 15:10
Komischerweise im selben Buch später:
Zitat aus Hammer, Stephan "Elternvereinbarungen im Sorge- und Umgangsrecht", 2004, S. 117 ganz unten bis 118
"Die Richtlinien der deutschen Mediationsverbände sehen ferne vor, dass eine Mediationsvereinbarung erst nach einer anwaltlichen Beratung geschlossen wird. Dies dient in erster Linie als Sicherheit für die Eltern, dass sie in der Mediation nicht "über den Tisch gezogen werden". ... Sie ist im Übrigen auch Grund dafür, dass Mediationsvereinbarungen in Deutschland grundsätzlich rechtsverbindlich sind, ..."
Zitat aus Hammer, Stephan "Elternvereinbarungen im Sorge- und Umgangsrecht", 2004, S. 117 ganz unten bis 118
"Die Richtlinien der deutschen Mediationsverbände sehen ferne vor, dass eine Mediationsvereinbarung erst nach einer anwaltlichen Beratung geschlossen wird. Dies dient in erster Linie als Sicherheit für die Eltern, dass sie in der Mediation nicht "über den Tisch gezogen werden". ... Sie ist im Übrigen auch Grund dafür, dass Mediationsvereinbarungen in Deutschland grundsätzlich rechtsverbindlich sind, ..."