22-07-2011, 16:16
Ich habe eine Tochter sie ist fünf Jahre alt und ich zahle KU.
Ich bin rechtskräftig geschieden, zahle keinen EU.
Mein Einkommen 1300.- Euro, bin in Steuerklasse I.
Angenommen ich heirate wieder, dann komme ich in die Steuerklasse III.
Das heißt, etwa 300.- Euro netto mtl. mehr?
Ehegattin arbeitet nicht und wir bekommen noch ein gemeinsames Kind.
Bekommen daher KG in Höhe von 184.- , zählt glaube ich nicht als Einkommen, oder?
Wie sieht es mit dem KU für das erste Kind aus?
Erhöht sich der KU oder bleibt er so oder muss ich aus finanziellen Gründen weniger KU zahlen?
Ich bin rechtskräftig geschieden, zahle keinen EU.
Mein Einkommen 1300.- Euro, bin in Steuerklasse I.
Angenommen ich heirate wieder, dann komme ich in die Steuerklasse III.
Das heißt, etwa 300.- Euro netto mtl. mehr?
Ehegattin arbeitet nicht und wir bekommen noch ein gemeinsames Kind.
Bekommen daher KG in Höhe von 184.- , zählt glaube ich nicht als Einkommen, oder?
Wie sieht es mit dem KU für das erste Kind aus?
Erhöht sich der KU oder bleibt er so oder muss ich aus finanziellen Gründen weniger KU zahlen?