22-07-2011, 16:25
Massgeblich ist dein Nettoeinkommen, wenn es Dank Steuerklasse 3 steigt, dann gilt das gestiegene Einkommen als Grundlage für den Kindesunterhalt. Voraussichtlich wird sich an deinem Zahlbetrag nichts signifikant ändern, auch wenn das zweite Kind kommt. Umgekehrt ist natürlich alles verboten, wenn du also Steuerklasse 5 nehmen solltest wird dein Einkommen fiktiv so berechnet wie wenn du in 4 wärst.
Ich sags mal ganz hart: Hast du dich etwa schon wieder mit einer Person ohne anständige Ausbildung und Erwerbsarbeit eingelassen und damit zum zweiten mal eine der wichtigsten Grundregeln verletzt?
Zitat:Ehegattin arbeitet nicht
Ich sags mal ganz hart: Hast du dich etwa schon wieder mit einer Person ohne anständige Ausbildung und Erwerbsarbeit eingelassen und damit zum zweiten mal eine der wichtigsten Grundregeln verletzt?