23-07-2011, 09:05
(23-07-2011, 06:29)gleichgesinnter schrieb: Und der papi muss keineswegs die guenstigste Steuerklasse waehlen um mehr KU zahlen zu koennen denn dann wuerde ja die arbeitende Mutter mit ihrer 5er Klasse benachteiligt.
Hat ja auch keiner geschrieben. Er darf 3 oder 4 wählen, aber 5 darf er unterhaltsrechtlich nicht wählen. Eine höhere Steuererstattung zählt übrigens zum Einkommen des Jahres, in der sie ausbezahlt wird.
Sollte er Mangelfall werden, kommt vor irgendwelchen Steuerklassenforderungen eine Selbstbehaltsreduktion um 25%, weil er mit jemand zusammenlebt.