25-07-2011, 14:53
Wohnt sie bei dir? Dann bist du im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft soweiso fällig.
Falls nicht: Unterhaltspflicht endet in dem Moment wenn Ausbildung abgeschlossen ist und das "Kind" in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. (Nennt man Erwerbsobliegenheit)
Ich würde nur noch für den Monat in dem die Prüfung abgelegt wird bezahlen, max noch einen extra und dann soll sie mal zum Amt gehen, die machen dann schon Druck.
Falls nicht: Unterhaltspflicht endet in dem Moment wenn Ausbildung abgeschlossen ist und das "Kind" in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. (Nennt man Erwerbsobliegenheit)
Ich würde nur noch für den Monat in dem die Prüfung abgelegt wird bezahlen, max noch einen extra und dann soll sie mal zum Amt gehen, die machen dann schon Druck.