26-07-2011, 15:29
Ok, auf ein Jahr befristen führt mit Sicherheit sofort zur Klage, worauf ich weder Lust noch Zeit habe..
Was haltet Ihr von der Alternative, die Geschichte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr zu befristen? Das Kind ist 3,5 Jahre. Hätte dann eine Gültigkeit von 2,5 Jahren. Da ich mit 144% veranlagt bin, was wie bereits erwähnt auf meiner Auslandstätigkeit beruht (die eben irgendwann endet), käme mir das natürlich entgegen..
Frage ist, was das Kind (schön wärs), also die KM dazu sagt.
Was haltet Ihr von der Alternative, die Geschichte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr zu befristen? Das Kind ist 3,5 Jahre. Hätte dann eine Gültigkeit von 2,5 Jahren. Da ich mit 144% veranlagt bin, was wie bereits erwähnt auf meiner Auslandstätigkeit beruht (die eben irgendwann endet), käme mir das natürlich entgegen..
Frage ist, was das Kind (schön wärs), also die KM dazu sagt.