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Weitergabe Privatadresse im Ausland
#29
Von einer deutschen Firma ins Ausland entsendet zu werden, keinen Unterhalt zu zahlen trotz guter Leistungsfähigkeit ist die Steilvorlage eines saftigen Strafbefehles der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwaltschaft reicht schon das Wissen über Deine Position aus und können zu mindestens berechtigt davon ausgehen, dass Dein Einkommen über den Selbstbehalt liegt. Eine Anzeige nach §170 Stgb wird in Deinem Fall großen Erfolg haben. So einen Sieg nimmt die meistens gebeutelte Staatsanwaltschaft gerne mit - das steigert deren Selbstbewusstsein.

Die Post musst Du abholen, denn wenn es ein Strafbefehl sein sollte, würdest Du Dir die Möglichkeit eines Widerspruches nehmen. Man könnte auch den Staatsanwalt anrufen und verhandeln. Da gibt es unendlich viele Varianten, was man machen könnte. Auch könnte eine Rechtsanwalt die Verhandlung übernehmen. Ich selbst habe die Verhandlung mit der deutschen Botschaft und dem Auswärtigem Amt durch einen Anwalt erledigen lassen. Das Ergebnis war ziemlich brauchbar. Nehme doch einfach den eingesparten Kindesunterhalt und investiere in einem Anwalt für Strafrecht. Wenn Du eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben haben solltest, dann überweise ab jetzt einfach 300,- € monatlich und leiste eine pauschale Summe für die Vergangenheit. Wenn die Staatsanwaltschaft sich eine Kopie Deiner Lohnabrechnung "organisiert" hat, dann sieht es richtig übel aus, sogar ganz schlecht. Das ist schlimmer als die Tätigkeit über einen Strohmann, denn in diesem Fall können nur Vermutungen angestellt werden, aber Beweise würde es in diesem Fall nicht geben.

Dein Handeln ist nicht durchdacht und Deine Informationen sind sehr spärlich. Wie soll man da einen brauchbaren Tipp geben?
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RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von Mephistopheles - 05-07-2011, 11:34
RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von Leutnant Dino - 27-07-2011, 09:37

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