29-07-2011, 18:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-07-2011, 19:05 von Leutnant Dino.)
(29-07-2011, 17:24)nohope schrieb: noch ist ja nichts in die wege geleitet worden.das sind ja nur "androhungen".
Und diese Drohungen sind von einem Rechtsanwalt und nicht von einem Staatsanwaltschaft. Deine Anschrift ist bekannt, Du bist in der EU und damit hast Du eine zustellfähige Anschrift nach ZPO. Jede Aktion von einer Strafanzeige bekommst Du also zugestellt. Widersprüche sind möglich usw. - da ist jede Menge Spielraum, wobei die Betonung natürlich bei Spiel liegt
Warte also ab, ob und was passiert. Weder anrufen noch irgendeinen Brief dem Anwalt schreiben. Reagieren muss Du natürlich beim Staatsanwalt. Aber soweit bist Du noch nicht.
Bei den Zwangsvollstreckungen kann man auch vorbeugen. Nichts zu haben ist doch kein Thema und wenn die Rente schmal ist, dann ist auch nichts zu holen.
Zitat:Ich sah mich genoetigt, einen Deal mit dem StA zu machen, der aber sehr akzeptabel fuer mich war.
Deals beim Unterhalt mit dem Staatsanwalt sind stets Zahlungen. Wer hat der hat und wer nichts hat, der hat eben nix. Deshalb würde ich den Deal immer mit dem nichts haben nehmen. Da muss man auch nicht lange reden.
Aber mit der Staatsanwaltschaft hatte ich bisher noch nichts zu tun. Das liegt wahrscheinlich an meiner gesetzestreuen Handlungs- und Verhaltensweise. (muss ja wohl daran liegen
(29-07-2011, 17:24)nohope schrieb: die frage,die sich mir allerdings stellt.........kann man,obwohl unterhaltszahlungen(wenn auch wenig) gezahlt werden überhaupt nach dem 170er verurteilt werden ?
Die Verurteilungen nach §170 scheitern in der nächsten Instanz. Pro Jahr gehen vielleicht 3 bis 5 Männer wegen dem §170 Stgb in den Knast und es gibt keine Verurteilung über 6 Monate Knast. Also alles im überschaubaren Rahmen. Wer beim Militär war, sitzt die 6 Monate mit einer Arschbacke ab.
Anzeigen kann Dich jeder und davor ist eben keiner geschützt.