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Weitergabe Privatadresse im Ausland
#32
Exclamation 
(27-07-2011, 09:37)Exilierter schrieb: Die Post musst Du abholen, denn wenn es ein Strafbefehl sein sollte, würdest Du Dir die Möglichkeit eines Widerspruches nehmen.

Das kann m. E. noch keinen Strafbefehl sein. Zuerst muss ihm (Messifressi) bzw. seinem Anwalt doch die Anklageschrift zugestellt werden. Erst danach (aber ich glaube dazwischen sollte auch noch was kommen, bin mir aber nicht sicher) kann man vom Strafbefehl reden.
Das geht nicht alles so schnell, es sei denn das ist eine kleine Stadt in BY, wo die Gerichte tatsächlich schnell sind... Aber Ballungsräume kann das noch Monate dauern...

Aber wie Exilierter meinte, würde ich den Brief auch holen, du hast ja nichts zu verbergen (wenn ich deine Situation richtig verstanden habe). Vielleicht ist dies nur der Einstellungsbescheid.

Viel Glück!
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RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von Mephistopheles - 05-07-2011, 11:34
RE: Weitergabe Privatadresse im Ausland - von Ausgeblutet - 30-07-2011, 23:48

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