31-07-2011, 13:35
(31-07-2011, 11:44)Zechpreller schrieb: Schluss mit den unendlichen Eingaben in die Justiz, denn ihr wisst, das die da machen was sie wollen.
D.h.
Um dem ewigen Kampf um die eigenen Kinder ein Ende zu setzen, aufstehen, Gerichtsgebäude besetzen, Justiziäre rausschmeissen und die Revolte einläuten.
Damit:
Zitat:Ich bin für die Umsetzung des Art. 20 Abs. 4 GG in dem es heisst:läßt sich ein solcher Einsatz aber NICHT begründen und auch nicht rechtfertigen.
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Man darf sich nicht am bloßen Wortlaut dieser Vorschrift orientieren.
Widerstand im S.d. Art. 20 GG ist NICHT gegen staatliche Maßnahmen erlaubt, gg die Rechtsschutzmöglichkeiten gegeben sind, sondern nur gegen Kräfte, die dieses RO zu beseitigen beabsichtigen.
Und nach herrschender Meinung darf es sich dabei auch nicht um Lapalien handeln, sondern um tragende Rechtsstaatsprinzipien.
Aktionen wie Gerichtsbesetzungen und/ oder Justiziäre-Rausschmiss enden -IMMER- mit Strafverfahren, die sich gewaschen haben.
Deswegen müssen sie in anderer Form stattfinden:
Ein Banner vom Gerichtsgebäude runterhängen lassen bspw....
Dann sollte aber nicht irgendein Gericht betroffen sein, sondern das Brandenburger Tor, der Kölner Dom ....
Das sind aber alles unangemeldete Demos, die gg die öffentliche Ordnung verstoßen und natürlich auch Strafverfahren nach sich ziehen.
Auf Gewalt gegen Personen (Justitiäre etc.) sollte man unbedingt verzichten, weil man dann vvh die Bevölkerung gg sich hat.
Und wenn solche Aktionen etwas bewirken sollen, dann müssen sie in regelmäßigen Abständen wiederholt werden - am Besten noch ein Feuerwerk dabei abbrennen, Presse und TV ....