02-08-2011, 13:03
Ich halte es rechtlich für ungünstig, weil der Mutter das Umgangsrecht bleibt, in dem sie frei entscheiden könnte, was sie mit dem Kind macht und wo. Die Alltagsbestimmung wird vom ABR mW nicht tangiert. Mit ABR wird mW nur überwiegende Aufenhalt des Kindes bestimmt.
Das ABR bringt hier mE gar keine Vorteile, selbst das alleinige Sorgerecht nicht.
Eher wäre der Umgang der Mutter mit dem Kind entsprechend sicher auszugestalten.
Wenn die KM eine mildere Form von 'Borderline' hat, dann könnte sie Dich mit ihrer speziellen Sensorik mühelos gegen die Wand klatschen.
Man darf nicht vegessen, auch einer gesunden Mutter 'nimmt man nicht das Kind weg' in dem Sinne, daß Mütter zum aggressivsten werden können, was der Erdball kennt. Da kennen Mütter oftmals auch ihre Kinder nicht mehr. Borderliner schon gar nicht.
Überspitzt formuliert:
Du erhältst das ABR und gefährdest - indirekt - damit das Kind erst recht.
Das ABR bringt hier mE gar keine Vorteile, selbst das alleinige Sorgerecht nicht.
Eher wäre der Umgang der Mutter mit dem Kind entsprechend sicher auszugestalten.
Wenn die KM eine mildere Form von 'Borderline' hat, dann könnte sie Dich mit ihrer speziellen Sensorik mühelos gegen die Wand klatschen.
Man darf nicht vegessen, auch einer gesunden Mutter 'nimmt man nicht das Kind weg' in dem Sinne, daß Mütter zum aggressivsten werden können, was der Erdball kennt. Da kennen Mütter oftmals auch ihre Kinder nicht mehr. Borderliner schon gar nicht.
Überspitzt formuliert:
Du erhältst das ABR und gefährdest - indirekt - damit das Kind erst recht.