02-08-2011, 13:19
Für beide Kinder besteht ein signifikantes Risiko, wenn sie allein mit der Mutter sind. Ob die Mutter "nur" Borderlinerin ist, "nur" Alkoholikerin, beides, ob es etwas diagnostiziert ist oder nicht spielt angesichts der tatsächlich stattgefundenen Ereignisse keine Rolle. Die waren hochgradig Kindergefährdend.
Also Kinder weg von der Mutter und Kinder bei der Mutter nur in Anwesenheit einer Dritten Person. Erste Massnahme: Ausziehen. Mit dem Vater des älteren Kindes absprechen, um eine Geschwistertrennung zu vermeiden. Selbst wenn: Das wäre immer noch besser wie die Kinder bei der Mutter. Das ABR jetzt zu beantragen ist nur begleitende Massnahme, wenn es beim Auszug zu Ärger kommen sollte, weil die Mutter fordert dass die Kinder bei ihr bleiben sollen. Ansonsten hilft das ABR nichts.
Lies dir auch mal den Borderlinerthread durch.
Also Kinder weg von der Mutter und Kinder bei der Mutter nur in Anwesenheit einer Dritten Person. Erste Massnahme: Ausziehen. Mit dem Vater des älteren Kindes absprechen, um eine Geschwistertrennung zu vermeiden. Selbst wenn: Das wäre immer noch besser wie die Kinder bei der Mutter. Das ABR jetzt zu beantragen ist nur begleitende Massnahme, wenn es beim Auszug zu Ärger kommen sollte, weil die Mutter fordert dass die Kinder bei ihr bleiben sollen. Ansonsten hilft das ABR nichts.
Lies dir auch mal den Borderlinerthread durch.