02-08-2011, 18:18
(02-08-2011, 15:14)Profiler schrieb: Bp,wie bitte?
konzentriere Dich - auch morgen - NUR auf das Kind!
Sprich auch nicht von Deiner Angst. Das könnte Dir als Labilität ausgelegt werden.
Beschreibe besser ganz nüchtern und sachlich, was vorgefallen ist und was Du im Interesse des Kindes/der Kinder für richtig hältst - ohne gegen die Mutter zu argumentieren.
es wird vor dem JA eine Situation geschildert, die eine unmittelbare extreme Gefährdung der Kinder begründet und du rätst, man solle sich mit der Darstellung der damit verbundenen Ängste und Befürchtungen zurück halten?
Er MUSS doch seinen Antrag substantiieren, indem er seine Ängste und Befürchtungen begründet, weshalb die Kinder WEGEN und BEI der KM in großer Gefahr sind!!!
Und ganz selbstverständlich ist es notwendig und auch zwingend geboten, die KM als ursächlich verantwortlich zu machen, damit das Gericht in seinem Beschluss nicht schreibt:
Der Antragsteller selbst hat in dem Verhalten der KM keine Veranlassung gesehen, dass .....
.... geht es ihm offensichtlich "nur" darum, das ABR für die Kinder übertragen zu bekommen ohne detaillierte Gründe zu benennen, die seinen Antrag substantiieren und insoweit rechtfertigen würden ....
Die Gefahrenlage rechtfertigt meines Erachtens unbedingt auch eine Entscheidung im einstweiligen Rechtschutzverfahren!
In den von @Bayerpower geschilderten Fällen muss das Gericht ex officio ermitteln. Dazu hat es keine Veranlassung, wenn er durch zögerlichen Vortrag suggeriert, es sei alles halb so schlimm!
Aber das wird sein Anwalt, den er hoffentlich noch einschaltet, schon wissen.