02-08-2011, 18:37
Leider ist es kein Urteil, das Rechtskraft hat, da ja der BGH die Entscheidung an das OLG zurück verwiesen hat.
Dort hat also die Kindesmutter durchaus noch die Möglichkeit, ihren Betreuungsunterhalt durchzusetzen.
lg
Camper
Dort hat also die Kindesmutter durchaus noch die Möglichkeit, ihren Betreuungsunterhalt durchzusetzen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.