02-08-2011, 19:00
(02-08-2011, 18:18)Ibykus schrieb: In den von @Bayerpower geschilderten Fällen muss das Gericht ex officio ermitteln. Dazu hat es keine Veranlassung, wenn er durch zögerlichen Vortrag suggeriert, es sei alles halb so schlimm!
Als jemand ohne Erfahrung sollte er aufpassen, dass er sich bei dem "schlimm" in seinem Vortrag vor Gericht ganz auf die Kinder konzentriert und alles vermeidet, was auch nur entfernt den Eindruck erwecken könne
- er wäre nur aus taktischen Gründen "scheissfreundlich" zur Mutter
- irgendetwas auf der Paarebene spiele in seine Anträge hinein
- er würde die Ex als verrückt hinstellen
Also immer von den Fakten ausgehen, in die Dritte involviert sind (Alkoholfahrt, Alleinlassen der Kinder etc), keine eigenen Einschätzungen und Diagnosen über die Mutter abgeben.