03-08-2011, 01:09
(02-08-2011, 20:57)beppo schrieb: Nur zur Bekräftigung:Damit wirst Du nichts erreichen!
Beschränke dich auf die Auswirkungen auf das Kind ....
(02-08-2011, 20:57)beppo schrieb: Also weniger, "die Mutter lag kotzend über dem Gullydeckel" und mehr, "das Kind war 2 Stunden alleine."...das sind die Gründe, auf die es ankommt und deretwegen das Gericht auch Entscheidungen gegen die Mutter treffen kann. Geh' mal ruhig davon aus, dass die Mutter Gegenanträge stellen wird.
Es geht nämlich nicht darum, Schlechtes über die Mutter zu erzählen oder um Diagnosen oder um Interpretationen sondern darum, prozessualrechtlich Deinen Vortrag unter Beweis zu stellen.
Wer dabei die KM "heraus halten" oder "schonen" will, macht sich unglaubwürdig.
Wie schon gesagt: Dein Anwalt wird das schon wissen!
(02-08-2011, 20:57)beppo schrieb: Für Schlussfolgerungen ist das Gericht zuständig.Das ist nicht richtig.
Deine Schlussfolgerungen zu bewerten, dafür ist das Gericht zuständig.
Wenn Du unschlüssig vorträgst, wirst Du abgewiesen.
Was man hier vermutlich verwechselt ist, dass Du nicht den Eindruck erwecken sollst, es ginge Dir nur darum, die KM zu denunzieren.
Das man das vermeidet, versteht sich von selbst.