03-08-2011, 11:25
Wer es, aus welchen Gründen auch immer, nicht bis zum BGH treiben will oder kann. sollte sich immer wieder folgende Teilbegründung eines OLG´s vor Augen führen.
Abs. 12
Als ungelernte Kraft könne die Beklagte aus einer halbschichtigen Erwerbstätigkeit lediglich ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 500 € erzielen.
Also, junge Männer, wenn unbedingt feste Beziheung, Kind, zusammenziehen, Ehe, blah...blah, dann aber bitteschön eine Dame mit guter Ausbildung und eigenem Einkommen.
Abs. 12
Als ungelernte Kraft könne die Beklagte aus einer halbschichtigen Erwerbstätigkeit lediglich ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 500 € erzielen.
Also, junge Männer, wenn unbedingt feste Beziheung, Kind, zusammenziehen, Ehe, blah...blah, dann aber bitteschön eine Dame mit guter Ausbildung und eigenem Einkommen.