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BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung
#12
Dann hat der Ex von der Schreiberin bestimmt drin gelesen oder n guten Anwalt/Ratgeber gehabt. Einfach die Kinder auf die Seite zu schieben finde ich aber skrupellos.

Aber irgendwie stimmt es schon: Wenn man(n) bereit ist sich emotional von allem zu trennen (als Kinder, Ex, Besitz, ideelle Werte, alles was nicht mobil ist und man nicht selbst komplett unter Kontrolle hat) dann kann man den Spies ganz schnell umdrehen.

Man könnte auch sagen: Hätte es zu diesem Zeitpunkt klarere Unterhaltsregeln gegeben, hätte der Ex vielleicht nicht alles gegen die Wand gefahren und die Schreiberin hätte zumindest einen Teil bekommen.
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RE: BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung - von MitGlied - 03-08-2011, 15:25

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