05-08-2011, 10:05
Gerlinde B. hat ihren sieben Jahren jüngeren Ehemann in der Küche erschossen, weil er sie verlassen wollte. Als er sterbend am Boden lag, jagte sie ihm nochmal eine Kugel in den Schädel. Anschliessend zündet sie seine Leiche an, um einen Selbstmord vorzutäuschen.
Ergebnis vor Gericht: Totschlag, kein Mord. Wegen ihrer "glaubwürdigen Trauer über das Verlassenwerden"! Neun Jahre Haft.
Ergebnis im Vollzug: „Die Verurteilte war zur Zeit der Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß, daher ist sie gemäß Vollzugsplan des Landes NRW im offenen Vollzug“, erklärt der Bonner Oberstaatsanwalt Robin Faßbender. Gefängnis als Nachthotel, ansonsten Freiheit.
http://www.express.de/regional/bonn/tots...8740590/-/
Auf die üblichen Schlagworte vom Eifersuchtsdrama, Familientragödie, "verträgt es nicht verlassen zu werden" verzichtet der Artikel. Wie immer, wenn eine Frau die Täterin ist. Dann ist alles ganz erklär- und entschuldbar.
Ergebnis vor Gericht: Totschlag, kein Mord. Wegen ihrer "glaubwürdigen Trauer über das Verlassenwerden"! Neun Jahre Haft.
Ergebnis im Vollzug: „Die Verurteilte war zur Zeit der Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß, daher ist sie gemäß Vollzugsplan des Landes NRW im offenen Vollzug“, erklärt der Bonner Oberstaatsanwalt Robin Faßbender. Gefängnis als Nachthotel, ansonsten Freiheit.
http://www.express.de/regional/bonn/tots...8740590/-/
Auf die üblichen Schlagworte vom Eifersuchtsdrama, Familientragödie, "verträgt es nicht verlassen zu werden" verzichtet der Artikel. Wie immer, wenn eine Frau die Täterin ist. Dann ist alles ganz erklär- und entschuldbar.