05-08-2011, 18:02
(02-08-2011, 22:31)Bluter schrieb: Der Laie fragt sich: Wozu Leitlinien, wenn in diesem Bezirk niemand davon Gebrauch macht, nicht einmal die VerfasserInnen?was überrascht Dich daran?
Es gibt Verfassungsprinzipien, an denen sich die OLG's prinzipiell nicht meinen halten zu müssen.
Ein immer wieder vom BVerfG gerne bemängeltes Beispiel ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das anzuwenden die Familiengerichte und -senate in ihren Unterhaltsentscheidungen sich weigern um mehr oder weniger mittels Kaffeesatzleserei fiktiv festsetzen zu können.
Ibykus