06-08-2011, 08:52
Auch wenn die Reichweite solcher Urteile natürlich gering ist, bieten sie einen guten Fundus an Textbausteinen für eigene Anträge.
Urteile wie dieses liegen in einer Vitrine im Museum. Man kann sie ansehen und bewundern, aber nicht nutzen, sie sind vom übrigen Rechtswesen losgelöst. Da gab es das Urteil mit dem Sorgerechtsverlust wegen Umgangsverweigerung, es gab ein Urteil in dem der Vater das ABR bekam weil er bindungstoleranter war, es gab das Urteil in dem einem Kind wirklich zugehört wurde so dass sein Interesse zählte... es gibt sogar richtige Sammlungen dieser Ausstellungsstücke, z.B. bei pappa.com: http://www.pappa.com/recht/urt/rsprpos.htm - Bindekraft Null.
Urteile wie dieses liegen in einer Vitrine im Museum. Man kann sie ansehen und bewundern, aber nicht nutzen, sie sind vom übrigen Rechtswesen losgelöst. Da gab es das Urteil mit dem Sorgerechtsverlust wegen Umgangsverweigerung, es gab ein Urteil in dem der Vater das ABR bekam weil er bindungstoleranter war, es gab das Urteil in dem einem Kind wirklich zugehört wurde so dass sein Interesse zählte... es gibt sogar richtige Sammlungen dieser Ausstellungsstücke, z.B. bei pappa.com: http://www.pappa.com/recht/urt/rsprpos.htm - Bindekraft Null.