08-08-2011, 14:27
Beim Sorgerecht braucht das Justizministerium ewig lange. Geht´s dagegen um den Unterhalt, reagiert man dort umgehend:
Das Bundesjustizministerium prüft derzeit mögliche Korrekturen beim Unterhaltsrecht. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach geschiedene Alleinerziehende mit einem Grundschulkind in aller Regel zum Vollzeitjob verpflichtet sind, wenn für das Kind eine Betreuungsmöglichkeit besteht.
Ein Ministeriumssprecher sagte am Montag, es werde geprüft, ob in einzelnen Punkten des Regelwerks Effekte auftreten, "die so nicht beabsichtigt waren".
http://www.net-tribune.de/nt/node/49486/...erziehende
Das Bundesjustizministerium prüft derzeit mögliche Korrekturen beim Unterhaltsrecht. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach geschiedene Alleinerziehende mit einem Grundschulkind in aller Regel zum Vollzeitjob verpflichtet sind, wenn für das Kind eine Betreuungsmöglichkeit besteht.
Ein Ministeriumssprecher sagte am Montag, es werde geprüft, ob in einzelnen Punkten des Regelwerks Effekte auftreten, "die so nicht beabsichtigt waren".
http://www.net-tribune.de/nt/node/49486/...erziehende