09-08-2011, 18:49
(15-06-2011, 13:03)Nappo schrieb: Vorwurf : Unterhaltspflichtverletzung/Ich hätte durch meine selbständige Tätigkeit meinen Unterhalt (Mindestunterhalt für meine beiden Töchter) viel zu gering und teilweise gar nicht gezahlt.
Ja, ja, diese bösen Väter...
Zitat:Richter : Ich müsse massenhaft Bewerbungen vorlegen um meine Bemühungen nachweisen zu können einen Arbeitsplatz zu bekommen, der ausreichend gut bezahlt wird.
Sorry, aber das Strafverfahren muss lauten: Weisen Sie mir nach, dass ich mich nicht ausreichend um einen Job bewerbe und das ich bewusst Stellenangebote ausschlage.
Zitat:Außerdem hat man mir unterstellt, ich hätte weitere Einkünfte die ich nicht angeben würde. Was nicht bewiesen werden konnte - und weil es auch so nicht ist !!!
Beweis durch Behauptung... Auch nicht schlecht...
Zitat:Den Unterhalt habe ich in voller Höhe zu zahlen, egal wie. Das würde auch nicht interessieren. Der Geetzgeber sähe das so vor.
Die Richterin kennt das Gesetz nicht...
Zitat:Habe meine Anwältin angerufen. Die legt jetzt Berufung beim Landgericht Koblenz ein.
Das solltest du wohl machen. Dieses "Urteil" kann keinen Bestand haben...
Hatte mich gestern erst auch vor Gericht wegen §170 verantworten müssen:
Immerhin hat der Richter kein Urteil gesprochen, sondern will was "prüfen". Kurzum: Ich arbeite, verdiene aber nicht genug.
Der Vorwurf lautet also: "Ich könnte, wenn ich nur wollte..." Bis zu 2500 netto könnte ich ja verdienen...
Eigentlich ging die ganze Verhandlung nur auf "Schlechtes" Gewissen usw. Ich habe den Richter als mir das zu blöde war wie folgt unterbrochen: "Herr Richter, wollen wir die Phantasie mal beiseite lassen und uns mit den Fakten, wie sie im Strafprozess nunmal gefordert werden, auseinandersetzen."
Irgendwann war es dem Richter auch zu blöde und er forderte die "Schlussplädoyers":
Staatsanwalt bezeichnete mich folgerichtig als "uneinsichtig", der nicht will.
Ich durfte ja auch ein Schlussplädoyer halten. Das lautete in etwa wie folgt:
Ich kritisierte die Staatsanwaltschaft, die ohne Beweise ein Verfahren eröffnet nur mit unbewiesenen Behauptungen und unhaltbaren Unterstellungen - die StA fordert ein Strafmaß ohne Grundlage. Das Gericht kritisierte ich aufgrund der Untätigkeit, formale
Grundsätze für die Urteilsfindung einzuhalten. So kritisierte ich mein (fiktives) Unterhaltsurteil, welches das Gericht gar nicht ungeprüft übernehmen darf, auch wurde die Bedürftigkeit der Kinder nicht festgestellt und die (meine) aktuelle Leistungsfähigkeit ist nicht vorhanden (ich verdiene rund 1050 Euro netto). Ein Job "irgendwo" muss mir bewiesen werden, sofern ich diesen ablehne (was ich getan habe und auch nicht tun werde). Ich verwies darauf, dass wir hier im Strafrecht sind und nicht in der Möchtegernrechtsabteilung eines Familiengerichts.
Ich führte fort, dass alleine schon diese Grundsätze nicht ausreichen, eine Verurteilung gemäß §170 StGB durchzuführen, weitere Punkte hebe ich mir für die eventuelle Revision auf.
Ich beantragte, dass Verfahren einzustellen.
Für die "Möchtegernrechtsabteilung" kassierte ich postwendend eine Ermahnung des Richters.
Das Gericht hat kein Urteil gesprochen, sondern will noch was prüfen.
Ich merkte schon, dass dem Richter die Galle hochkam:
1. Redete ich die ganze Zeit höflich aber bestimmt auf Augenhöhe.
2. Lenkte ich das Gespräch aus der "Phantasiezone" heraus.
3. Hat die StA wirklich keine Beweise, alle Unterlagen habe ich ordnungsgemäß eingereicht und war durchweg auskunftsfreudig.
4. Weiß der Richter sehr wohl, dass bei dem gewünschten "kurzen Prozess" nichts anderes herauskommt, als dass das Urteil in den nächsten Instanzen zerfetzt werden wird.
Nur Mut und nichts gefallen lassen
CoolerJohnny