29-01-2009, 23:32
Aha, der Vater hat also angeboten, das Kind selbst zu betreuen! Unglaublich, wie er dafür vom Kammergericht abgebügelt wird. Sehr schlechter Stoff, den die geraucht haben.
Wenn sie das Kindeswohl durch die übertriebene Formulierung "weiterreichen" gefährdet sehen, dann ist jede Fremdbetreuung eine Gefährdung, egal wie gut sie ist. Schliesslich muss das arme Kind dann ja zu jemand anders.
Wenn sie das Kindeswohl durch die übertriebene Formulierung "weiterreichen" gefährdet sehen, dann ist jede Fremdbetreuung eine Gefährdung, egal wie gut sie ist. Schliesslich muss das arme Kind dann ja zu jemand anders.