09-08-2011, 21:33
(09-08-2011, 21:05)Ibykus schrieb: na, irgendwelche!
Die Beweisaufnahme wird doch Möglichkeiten gegeben haben...
Einkommen der KM wegen 1603 II 3 oder ärztliche Atteste.
Aber ich würde mir doch eine derartigen Verhandlungsführung nicht gefallen lassen!
Die Verhandlungsführung habe ich mir auch nicht gefallen lassen, was der Richter und Staatsanwalt wohl in meinem Schlussplädoyer deutlich vernommen hatte (immerhin wurden die von einem juristischen Laien kritisiert)...
Aber weitere Anträge? Warum und wozu?
Der Richter muss nunmal ein Urteil fällen müssen. Da gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Auf der wackeligen Beweisführung und der Behauptung "Beim Arbeitsamt sind soundsoviele Stellen als XYZ" und dann könnte man XXXX verdienen...
2) Das Verfahren einstellen...
Bei 2) wäre das zu erwarten und entspräche auch meinem Rechtsempfinden.
Bei 1) habe ich ein wenig Aufwand aber bin guter Dinge, dass dieses Urteil in den nächsten Instanzen eingesackt wird. Und dann nenne ich aber auch Ross und Reiter und publiziere das im Internet...
CollerJohnny