10-08-2011, 13:39
Ich bin zu dumm, die Begründung des BVerfG zu verstehen. Erst schreiben die Richter, im Zuge der Unterhaltsrechtsreform hätte es einen Systemwechsel bei der Zuweisung des Kindergeldes gegeben, das nun nicht mehr den Eltern, sondern den Kindern selbst als deren eigenes Einkommen familienrechtlich bindend und unabhängig vom Außenverhältnis zwischen dem Bezugsberechtigten und der Familienkasse zugewiesen ist. Es sei zur Deckung des Barbedarfs der Kinder zu verwenden.
Aber nun fliesst es doch indirekt in den Elternunterhalt! Es erhöht nämlich das Einkommen des Verpflichteten - das wurde in der BVerfG-Klage moniert.
Aber nun fliesst es doch indirekt in den Elternunterhalt! Es erhöht nämlich das Einkommen des Verpflichteten - das wurde in der BVerfG-Klage moniert.