10-08-2011, 17:47
(10-08-2011, 15:32)Eifelaner schrieb: Edit:
Abgesehen davon gilt ist ein Auszubildender, auch wenn er noch in der elterlichen Wohnung lebt, in der Regel nie als privilegiert.
Die Privilegierung setzt den Besuch einer allgemeinbildenden Schule voraus.
Gruß
Eifelaner
Sorry, gerade noch mal nachgeguckt. Du hast selbstverständlich Recht, sofern der Auszubildende bereits volljährig ist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.