10-08-2011, 20:12
(10-08-2011, 11:06)borni schrieb: Wenn der BGH meint, Kinder ab 3 Jahren sollen fremd betreut werden, so ist dies ein Verfassungsverstoß.Wenn der BGH weiter konsequent in diese http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4641
Richtung urteilt, dann ist das zumindest in meinem Sinne. Mitbetreuung des Vaters statt Betreuungsunterhalt für Mutter!