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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#18
Die Zuordnung des Kindesgeldes erfolgt je nach Rechtsbereich unterschiedlich. Das ist wie beim Einkommen, das je nach dem ob es sich um Steuerrecht, SGB, Unterhaltsrecht handelt mal stärker einbezogen wird, mal nicht und mal sogar Einkommen, das gar nicht existiert.

Anders gesagt, das Kindergeld wirkt immer kostensenkend für den Staat und kostenmaximierend für Unterhaltspflichtige. Auch hier zeigt sich das universelle Unterhaltsmaximierungsprinzip, das tief mit der DNA dieses Staates verwoben ist.
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RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von p__ - 11-08-2011, 12:07

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