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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#11
Der Umfang der Auskunftspflicht ist nicht von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsort abhängig. Weiterhin ist Zitat von "Ausgeblutet" obsolet. Das darin genannte Institut ist das dijuf, das als steuerfinanzierte rechtliche Zentralstelle der Jugendämter fungiert. Geltendmachung im Ausland macht seit einiger Zeit aber das neugeschaffene steuerfinanzierte "Bundesamt für Justiz", eine der vielen neuen Behörden die so nebenbei entstehen und den Bauch der Staatskrake vergrössern. Den Unterhaltspflichtigen stehen solche Hilfstruppen und Rechtsverbieger nicht zur Verfügung. Nähere Auskünfte über das Institut und die Behörde auf deren Webseiten.
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RE: Anwendung u. Umfang v. Auskunftspflicht für EUAusländer,die in NICHT EU Ausland leben - von p__ - 12-08-2011, 09:52

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