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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#12
Hoi Markus,
bei dem derzeitgen Frankenkurs dürfte der Kindesunterhalt eine Kleinigkeit sein Smile Kleiner Scherz, denn wer hat schon Lust sein sauer verdientes Geld der Ex in den Schlund zu werfen. Innerhalb der Schweiz ist das "Abtauchen" eine Kleinigkeit und dann versickert eh alles. Lehne Dich entspannt zurück und wenn Du am Haken hängen solltest, dann gehts eben nach Thurgau oder sonstwo hin. Eine Möglichkeit wäre aus der Schweiz auszuwandern und dann wieder in ein anderes Schweizer Bundesland zurück zu gehen. Die B-Bewillung ist doch schnell gemacht. Ok, Du musst dann die Quellensteuer sofort zahlen, aber das ist auch kein Thema.

Das deutsche Jugendamt arbeitet auf dem Kriegsfußlevel und dieser Stil kommt eh nicht in der Schweiz an. Und ob die Jugendamtstante überhaupt das System Schweiz blickt, ist auch noch fraglich.
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RE: Anwendung u. Umfang v. Auskunftspflicht für EUAusländer,die in NICHT EU Ausland leben - von Leutnant Dino - 12-08-2011, 14:01

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